Montag, 23. Januar 2012

Offener Brief

Geschätzter GuiDo,
da Du mich in einem Beitrag auf Deinem Blog persönlich angreifst, aber mir die Möglichkeit verweigerst, dort dazu Stellung zu nehmen, tue ich dies - wie von Dir vorgeschlagen - hier. Ich empfinde Deine Weigerung, meine Stellungnahme in der Kommentarsektion zu veröffentlichen als Zeichen eines recht eigenartigen Verständnisses von Diskussionskultur. Noch merkwürdiger, dass Du zwar meine Stellungnahme nicht veröffentlichst, aber Dich bemüßigt fühlst, Deinerseits in einem Kommentar darauf zu antworten. Leider werden auf diese Weise viele Deiner Leser nicht erfahren, was ich zu Deinen Vorwürfen zu sagen habe - aber das ist ja wohl auch Sinn der Sache. Dafür kann ich hier etwas ausführlicher werden, als in meiner Dir zugesandten Stellungnahme.

Du wirfst der DBU "Untätigkeit, vielmehr Unfähigkeit, als Dachverband für eine gewisse Ordnung in den Reihen des Buddhismus zu sorgen" vor und meinst, "dabei muss man nur einen kleinen Haufen älterer Ordinierter zusammentrommeln, die den Ordensverweis festlegen". Das ist schlicht albern. Die DBU kann (und will) keine Ordinierten "zusammentrommeln" und sie kann auch nicht gegen Vinaya-Verstöße vorgehen oder da irgend etwas "festlegen", weil sie eben nach dem Vinaya gar nicht dazu befugt ist. Sie kann einen vietnamesischen Abt so wenig aus seinem Orden ausschließen wie Guido Westerwelle aus der FDP. Das muss schon der vietnamesische Sangha selbst tun - und dass er es nicht tut, ist sicher kritikwürdig. Du meinst "die DBU könnte aber den öffentlich-medialen Druck erzeugen, der die Ordensleute zusammenbringt, die das können". Wie Du Dir das konkret vorstellst, darüber schweigst Du Dich aus. Davon abgesehen - buddhistische Mönche, die sich "öffentlich-medialem Druck beugen" sind ja wohl nicht auch nicht gerade eine vorbildliche moralische Instanz ...

Zu mir persönlich. Du schreibst: "Sogen, der stellvertretend interviewt wird, hat mich damals im DBU-Forum noch bremsen wollen, als ich dabei war, Thich Thien Son zu outen". Zur Klarstellung: Du warst damals - Mai 2009 - nicht dabei, ihn zu outen, sondern ihm ziemlich unverblümt und ohne die Spur eines Beweises eine pädophile Beziehung mit dem Novizen Hue Bao zu unterstellen. Jedenfalls war Deine Äußerung: "Ich bin schon mal auf niemanden neidisch, der zumindest behauptet, sexuell abstinent zu sein (sich dann aber vielleicht einen kleinen, gestylten Jungen in den Tempel holt)" meines Erachtens kaum anders zu verstehen.

Auch heute existieren keine Aussagen, die einen solchen Verdacht begründen würden. Mittlerweile soll sich ja auch in aufgeklärten Kreisen herumgesprochen haben, dass nicht jeder Homosexuelle automatisch ein Päderast ist. Jemanden ohne Beweise öffentlich einer Straftat zu beschuldigen, ist selbst eine Straftat und die DBU als Betreiber des Forums hätte in Mithaft genommen werden können. Grund genug, Dich zu "bremsen". Die DBU-Forumsmoderation nahm dann auch - völlig zu Recht - dazu wie folgt Stellung: "Solche Äußerungen sind Vermutungen, und bilden eine Grundlage für Spekulationen. Wenn keine eindeutigen Beweise vorliegen, sind solche Behauptungen nicht statthaft."

Tatsächlich "geoutet" wurde der "Abt" dann ja auch nicht von Dir, sondern knapp einen Monat später (15. Juni 2009) von einem seiner ehemaligen Schüler. Unter anderem auch veranlasst und ermutigt durch die oben erwähnte öffentliche Kritik von Dir, wie ich gerne einräume. Und dieser ehemalige Schüler wurde weder von mir noch von sonst jemandem in der DBU "gebremst" - weil seine Vorwürfe im Unterschied zu Deinen substantiell waren.

Du schreibst im Kommentar zu Deinem Blogbeitrag, "dass die DBU [...] nicht mehr als nötig macht. Darum hat sie auch trotz Kenntnis jener Vorgänge die Zusammenarbeit mit Phat Hue bei dem Großevent mit dem Dalai Lama nicht aufgekündigt. Es gibt stets Ausreden, das Naheliegende nicht zu tun." Eine dieser "Ausreden" kann ich Dir gerne nennen. Das genannte Großevent fand vom 29. Juli bis 3. August 2009 statt - also anderthalb Monate, nachdem die Anschuldigung sexuellen Fehlverhaltens erstmals geäußert wurde. Wie war also die Situation? Die DBU hatte Anschuldigungen einer einzelnen Person (zu der erst später weitere Betroffene und Zeugen kamen) aber diese noch nicht einmal in Form einer eidesstattlichen Versicherung. Außerdem hatte die DBU die Versicherung des Abtes, an den Vorwürfen sei nichts dran. Aussage gegen Aussage.

Außerdem hatte die DBU einen Gesellschaftervertrag - eine GmbH mit Phat Hue und dem Frankfurter Tibethaus zur Durchführung der Dalai-Lama-Veranstaltung. Du meinst also, das "Naheliegende" in dieser Lage wäre gewesen, die Zusammenarbeit mit Phat Hue - also den Gesellschaftervertrag - einfach aufzukündigen. Okay - die DBU hätte vielleicht ihre Mitgliedschaft in der GmbH kündigen und ihren Geschäftsanteil auf das Tibethaus (oder auf Phat Hue bzw. beide) übertragen können. Das heisst der damalige Rat der DBU - ohne Rückendeckung seitens der Mitgliederversammlung. Das hätte die DBU erst einmal 10.000 €, nämlich ihr Einlagevermögen gekostet (ein bißchen viel für eine unbewiesene Anschuldigung, oder nicht?) - falls die Kündigung überhaupt akzeptiert worden wäre. Immerhin waren zu diesem Zeitpunkt bereits Verbindlichkeiten eingegangen worden, die das Einlagevermögen der GmbH um ein Mehrfaches übertrafen. Weder Phat Hue noch Tibethaus hätten in dieser Lage, wo die Veranstaltung ohnehin schon zu einem finanziellen Desaster zu werden drohte, einen Rückzug ohne weiteres akzeptiert. Glaubst Du wirklich, die wären bereit gewesen, plötzlich alleine und ohne die DBU auf den gemeinsam gemachten Schulden sitzen zu bleiben? Da gilt mitgefangen, mitgehangen. Eine Kündigung eines GmbH-Gesellschaftervertrages ist nur aus einem wichtigen Grund möglich, d.h. wenn eine weitere Mitgliedschaft nicht mehr zumutbar ist. Unbewiesene - nicht einmal strafrechtlich relevante - Anschuldigungen einer Einzelperson hätte kein Gericht als "wichtigen Grund" anerkannt.

Es ist einfach, in einem Blog zu schwadronieren und Maximalforderungen zu erheben. Verantwortlich einen Verband zu führen und mit dessen Finanzen umzugehen ist allerdings eine andere Geschichte. Dass im Übrigen der "Abt" vom Rat der DBU gedrängt wurde, sich bis zur Klärung der Vorwürfe mit öffentlichen Auftritten bei der Veranstaltung zurückzuhalten, sei hier noch angemerkt. Ebenso, dass er diesem Wunsch nicht entsprach und es auch keine Möglichkeit gab, ihn dazu zu zwingen. Seither gab es keine Zusammenarbeit mehr mit Phat Hue; die Gemeinschaft wurde nicht - wie beantragt - in die DBU aufgenommen, das Büro des Dalai Lama in Dharamsala wurde von den mittlerweile durch eidesstattliche Erklärungen abgesicherten Vorwürfen informiert, ebenso die 'Buddhist and Pali University' in Colombo / Sri Lanka, die mit Phat Hue zusammenarbeitet. Auch das diesjährige Vesakh-Fest in Frankfurt wird ohne "Abt" und Pagode stattfinden. "Nicht mehr als nötig"?

Auch sonst sind Deine Ausführungen abwegig. Du schreibst zu der Aussage in der Radiosendung: "diese Taten sind strafrechtlich nicht relevant, so lange die Schüler nicht minderjährig oder unzurechnungsfähig sind" - die ich in der Tat sinngemäß so auch schon gemacht habe - folgendes: "es ist falsch, da auch Erwachsene wegen sexueller Nötigung klagen können - sie müssen nur selbst aktiv werden".

Nun - Frau Gaupp und auch ich haben sich da im Unterschied zu Dir sachkundig gemacht. Natürlich können "auch Erwachsene wegen sexueller Nötigung klagen" - nur weisst Du offensichtlich gar nicht, was 'sexuelle Nötigung' (§§ 177-179 StGB) eigentlich ist. Sexueller Nötigung im strafrechtlichen Sinne werden "Dr. Zen" und auch der "Abt" weder explizit noch implizit beschuldigt - auch nicht von ihren Opfern. Du meinst (in Deinem Kommentar) hier käme evt. § 177 Abs.1 Nr.3 "Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist" in Frage und offenbarst damit nur Deine Ahnungslosigkeit.

"Die Rechtsprechung definiert die schutzlose Lage dahin, daß das Opfer möglichen Gewalteinwirkungen des Täters weder erfolgreich Widerstand leisten noch fliehen noch auf fremde Hilfe rechnen kann, wobei es allerdings eines gänzlichen Beseitigens jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten nicht bedarf. Ausgangspunkt für den Gesetzgeber waren die Fälle, in denen das Opfer starr vor Schreck oder aus Angst vor Anwendung von Gewalt die sexuellen Handlungen erduldet, weil ihm ein Widerstand ausichtslos erscheint. Dabei kommt es auf die objektive Lage an, nicht auf die subjektive Auffassung des Opfers."

Soweit Maurach / Schroeder / Maiwald, Lehr- und Handbuch zum Deutschen Strafrecht.

Davon abgesehen ist sexuelle Nötigung kein Antragsdelikt (der Betroffene muss also nicht "selbst aktiv werden"), sondern ein Offizialdelikt. Du kannst also - wenn der Geschädigte das selbst nicht will - zur Staatsanwaltschaft gehen und z.B. den "Abt" wegen sexueller Nötigung anzeigen. Da wird man Dir dann wahrscheinlich erklären, dass es nach vorliegenden Informationen (einschließlich der eidesstattlichen Erklärungen) nicht einmal einen Anfangsverdacht auf sexuelle Nötigung gibt. Der Straftatbestand "sexuelle Nötigung" bezieht sich auf gewaltsame Übergriffe - und die sind hier überhaupt nicht das Problem, weil diese eindeutig strafbar sind. Unser Problem ist vielmehr die rechtliche Grauzone bei sexuellen Übergriffen, ist die Ausnutzung psychischer Abhängigkeit und der Missbrauch von Autorität - eben weil da die Opfer nicht den Schutz der Strafverfolgungsbehörden genießen.

Richtig ist, dass ggf. eine Klage wegen Beleidigung (§ 185 StGB, sog. "Sexualbeleidigung") theoretisch möglich ist. Da muss der Geschädigte in der Tat auch selbst aktiv werden. Nach herrschender Rechtsauffassung ist Voraussetzung dafür allerdings, dass durch das Täterverhalten eine herabsetzende Bewertung zum Ausdruck gebracht wird.

Du schreibst: "Außerdem ist im Falle des von Sogen selbst erwähnten vietnamesischen "Abtes" durch eidesstattliche Versicherung bekannt, dass es durchaus einen minderjährigen Beschwerdeführer gibt"

Diese eidesstattliche Versicherung ist mir nicht bekannt. Wenn sie existiert, wäre ich natürlich ernsthaft daran interessiert, sie zu lesen und ggf. verwenden zu dürfen. Grundsätzlich ist Minderjährigkeit allerdings im Sexualstrafrecht sehr differenziert zu bewerten - es ist korrekter, hier von Schutzalter zu sprechen.  Dieses Schutzalter liegt grundsätzlich bei 14 Jahren. Ich denke mal, das weisst Du sehr gut. Sexuelle Handlungen mit Personen zwischen 14 und 18 Jahren sind nur dann strafbar, wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt stattfinden (§ 182 StGB). Bei Personen zwischen 14 und 16 Jahren werden darüber hinaus sexuelle Handlungen seitens eines über 21-jährigen nur dann bestraft, wenn bei dem Jugendlichen nachweislich eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung (idR auf Grund einer Behinderung) ausgenutzt wurde und der gesetzliche Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt.

Du und Deine Leser können davon ausgehen, dass DBU und DBO ihre staatsbürgerliche Pflicht tun, wenn ihnen Hinweise für eine Straftat vorliegen - nämlich die Strafverfolgungsbehörden einschalten und Anzeige erstatten. Wir sind nicht die katholische Kirche. Du und Deine Leser können auch davon ausgehen, dass die bekannten Fälle in dieser Hinsicht gründlich geprüft wurden und werden. Das ist ein mühsameres und aufwendigeres Geschäft als mal eben einen polemischen Blogartikel 'raushauen - aber anders geht es nicht.

Freundliche Grüße,
SoGen

Freitag, 20. Januar 2012

Die Last mit der Lust

... ist für Zen-Praktizierende so groß eigentlich nicht. Entweder man ist nach dem Vinaya ordiniert, und dann ist die Sache klar. Man lässt es bleiben. In der japanischen Zentradition und den von ihr ausgehenden westlichen Traditionen ist diese Vinaya-Ordination allerdings eine eher seltene Ausnahme. Die Laienordination (zaike tokudo) und die Priesterordination (shukke tokudo) beinhalten jedoch beide die Selbstverpflichtung, sich um einen verantwortungsvollen und heilsamen Umgang mit Sexualität zu bemühen. Eigentlich ganz einfach. Wenn man denn weiß, was "verantwortungsvoll" und "heilsam" ist. Und bei jemandem, der sich Zenmeister nennt oder nennen lässt, darf man das ja wohl voraussetzen, oder nicht?


Spass beiseite. Vorraussetzen kann man viel und Wissen alleine ist noch nicht einmal die halbe Miete; man muss es auch in seinem alltäglichen Leben umsetzen können. Zieht man dies in Betracht, lässt sich der Gaul auf sinnvollere Weise aufzäumen: jemand, der es nicht fertigbringt, mit seinen sexuellen Bedürfnissen auf (für sich und Andere) heilsame Weise umzugehen, kann wohl kaum mit Recht Meister genannt werden. Wer nicht einmal die eigenen Triebe bemeistert, sollte eigentlich zu beschäftigt sein, um für Andere den Meister zu geben.

Traurige Gegenbeispiele gibt es zu hauf - vor allem die amerikanische 'Szene' ist sehr fruchtbar im Hervorbringen von Skandalen. Aber auch in Deutschland können wir mit ähnlich dubiosen 'Meistern' aufwarten. Ein unter 'Insidern' schon länger bekannter Fall dieser Art wird nun am kommenden Sonntag Gegenstand einer Sendung des Bayerischen Rundfunks sein - kurioserweise in der Sendereihe "Evangelische Perspektiven":




Wer Bayern 2 nicht per Radio empfangen kann, kann sich die Sendung natürlich auch als Stream per Internet anhören. Wer die Sendung verpasst hat, kann sie nachträglich hier als Podcast hören. Ich komme irgendwann im Laufe der Sendung auch mal zu Wort - das hier ist also auch Werbung in eigener Sache ...

Diejenigen, die die Webseite des ehrw. Tenzin Peljor kennen, werden den "Fall" schnell wiedererkennen. Ja, es handelt sich allem Anschein nach um denselben "Meister".

Ob in der Sendung das Kind bzw. der "Meister" beim Namen genannt werden wird, weiss ich nicht. In dem Aussteigerbericht auf Tenzin Peljors Webseite jedenfalls ist er sorgfältig anonymisiert - aus gutem Grund. Eine gewisse Person hat sich jedoch in dem Bericht anscheinend trotzdem wiedererkannt - jedenfalls lässt er durch seinen Anwalt mitteilen, diverse Personen seien "eindeutig erkennbar". Wie das speziell bei ihm selbst möglich sein soll, wenn der Aussteigerbericht (wie in demselben Schreiben geltend gemacht) doch von falschen (und somit doch wohl eher irreführenden)  Tatsachenbehauptungen nur so wimmelt, ist mir ein Rätsel. Vielleicht sind ja die Tatsachenbehauptungen doch richtig - und jemand ganz Anderes ist gemeint ...

Ob der Veranlasser des Anwaltsschreibens nun tatsächlich der in dem Aussteigerbericht porträtierte "Dr. Zen" sein soll oder nicht, dazu will ich mich aus naheliegenden Gründen nicht öffentlich äußern. Aber da ich den Bericht hier verlinkt habe, möchte ich für den Fall, dass dem tatsächlich so sein sollte, in Bezug auf einige Dinge auch die Gegenseite (oder die, die sich dafür hält) zu Wort kommen lassen. Ich räume ein, dass ich speziell Gegendarstellungen herausgegriffen habe, deren Formulierung mir bemerkenwert erscheint:

  • Es wird bestritten, dass "Dr. Zen" vorsätzlich, hauptsächlich und gezielt nur darauf aus gewesen sein soll, die Ehe des Aussteigers "zu entkräften", um ein sexuelles Verhältnis mit der Ehefrau zu beginnen.
  • Es wird bestritten, dass "Dr. Zen" mit den meisten weiblichen Vereinsmitgliedern geheim sexuell verkehrte.
  • Es wird bestritten, dass Gewalt für "Dr. Zen" und die Mitglieder seiner Gemeinschaft ein regelmäßig zur Anwendung kommendes Mittel ist bzw. war.

Wie auch immer - ob der Beschwerdeführer nun im Recht ist oder nicht, ob er der in dem Aussteigerbericht geschilderte "Dr. Zen" ist oder nicht, ob er in dem Bericht eindeutig identifizierbar ist oder nicht - sowohl bei ihm wie auch bei "Dr. Zen" handelt es sich um Menschen, die geltend machen, sie stünden in der Tradition des großen Rinzai-Zenmeisters Hakuin. Und von dem gibt es eine sehr bezeichnende Anekdote:

In dem Dorf, in dessen Nähe Hakuin seinen Tempel hatte, wurde ein junges Mädchen schwanger. Von ihren Eltern bedrängt, den Namen des Vaters zu nennen, beschuldigte sie Hakuin. Nach der Geburt des Kindes suchten die erbosten Eltern der jungen Mutter Hakuin auf, beschuldigten ihn, ihre Tochter verführt zu haben und sagten ihm, er solle sich gefälligst selbst um sein Kind kümmern. Sie würden es bei ihm lassen. Hakuin sagte nur: "Ist es so?"

Er nahm sich des Kindes an und versorgte es, so gut er konnte. Nach einigen Monaten gestand die junge Mutter ihren Eltern, von Gewissensbissen geplagt, der Vater ihres Kindes sei in Wirklichkeit ein junger Mann aus demselben Dorf, den sie vor dem Zorn ihrer Eltern schützen wollte. Diese suchten erneut Hakuin auf, um sich zu entschuldigen und das Kind zu sich nach Hause zu holen. Auf die wortreichen Entschuldigungen und Erklärungen antwortete Hakuin wieder wie gehabt - mit einem einfachen: "Ist es so?"

Nun ja - wer kann schon den alten Meistern das Wasser reichen ... Einige wenige schon, andere eher nicht ...