Montag, 23. Januar 2012

Offener Brief

Geschätzter GuiDo,
da Du mich in einem Beitrag auf Deinem Blog persönlich angreifst, aber mir die Möglichkeit verweigerst, dort dazu Stellung zu nehmen, tue ich dies - wie von Dir vorgeschlagen - hier. Ich empfinde Deine Weigerung, meine Stellungnahme in der Kommentarsektion zu veröffentlichen als Zeichen eines recht eigenartigen Verständnisses von Diskussionskultur. Noch merkwürdiger, dass Du zwar meine Stellungnahme nicht veröffentlichst, aber Dich bemüßigt fühlst, Deinerseits in einem Kommentar darauf zu antworten. Leider werden auf diese Weise viele Deiner Leser nicht erfahren, was ich zu Deinen Vorwürfen zu sagen habe - aber das ist ja wohl auch Sinn der Sache. Dafür kann ich hier etwas ausführlicher werden, als in meiner Dir zugesandten Stellungnahme.

Du wirfst der DBU "Untätigkeit, vielmehr Unfähigkeit, als Dachverband für eine gewisse Ordnung in den Reihen des Buddhismus zu sorgen" vor und meinst, "dabei muss man nur einen kleinen Haufen älterer Ordinierter zusammentrommeln, die den Ordensverweis festlegen". Das ist schlicht albern. Die DBU kann (und will) keine Ordinierten "zusammentrommeln" und sie kann auch nicht gegen Vinaya-Verstöße vorgehen oder da irgend etwas "festlegen", weil sie eben nach dem Vinaya gar nicht dazu befugt ist. Sie kann einen vietnamesischen Abt so wenig aus seinem Orden ausschließen wie Guido Westerwelle aus der FDP. Das muss schon der vietnamesische Sangha selbst tun - und dass er es nicht tut, ist sicher kritikwürdig. Du meinst "die DBU könnte aber den öffentlich-medialen Druck erzeugen, der die Ordensleute zusammenbringt, die das können". Wie Du Dir das konkret vorstellst, darüber schweigst Du Dich aus. Davon abgesehen - buddhistische Mönche, die sich "öffentlich-medialem Druck beugen" sind ja wohl nicht auch nicht gerade eine vorbildliche moralische Instanz ...

Zu mir persönlich. Du schreibst: "Sogen, der stellvertretend interviewt wird, hat mich damals im DBU-Forum noch bremsen wollen, als ich dabei war, Thich Thien Son zu outen". Zur Klarstellung: Du warst damals - Mai 2009 - nicht dabei, ihn zu outen, sondern ihm ziemlich unverblümt und ohne die Spur eines Beweises eine pädophile Beziehung mit dem Novizen Hue Bao zu unterstellen. Jedenfalls war Deine Äußerung: "Ich bin schon mal auf niemanden neidisch, der zumindest behauptet, sexuell abstinent zu sein (sich dann aber vielleicht einen kleinen, gestylten Jungen in den Tempel holt)" meines Erachtens kaum anders zu verstehen.

Auch heute existieren keine Aussagen, die einen solchen Verdacht begründen würden. Mittlerweile soll sich ja auch in aufgeklärten Kreisen herumgesprochen haben, dass nicht jeder Homosexuelle automatisch ein Päderast ist. Jemanden ohne Beweise öffentlich einer Straftat zu beschuldigen, ist selbst eine Straftat und die DBU als Betreiber des Forums hätte in Mithaft genommen werden können. Grund genug, Dich zu "bremsen". Die DBU-Forumsmoderation nahm dann auch - völlig zu Recht - dazu wie folgt Stellung: "Solche Äußerungen sind Vermutungen, und bilden eine Grundlage für Spekulationen. Wenn keine eindeutigen Beweise vorliegen, sind solche Behauptungen nicht statthaft."

Tatsächlich "geoutet" wurde der "Abt" dann ja auch nicht von Dir, sondern knapp einen Monat später (15. Juni 2009) von einem seiner ehemaligen Schüler. Unter anderem auch veranlasst und ermutigt durch die oben erwähnte öffentliche Kritik von Dir, wie ich gerne einräume. Und dieser ehemalige Schüler wurde weder von mir noch von sonst jemandem in der DBU "gebremst" - weil seine Vorwürfe im Unterschied zu Deinen substantiell waren.

Du schreibst im Kommentar zu Deinem Blogbeitrag, "dass die DBU [...] nicht mehr als nötig macht. Darum hat sie auch trotz Kenntnis jener Vorgänge die Zusammenarbeit mit Phat Hue bei dem Großevent mit dem Dalai Lama nicht aufgekündigt. Es gibt stets Ausreden, das Naheliegende nicht zu tun." Eine dieser "Ausreden" kann ich Dir gerne nennen. Das genannte Großevent fand vom 29. Juli bis 3. August 2009 statt - also anderthalb Monate, nachdem die Anschuldigung sexuellen Fehlverhaltens erstmals geäußert wurde. Wie war also die Situation? Die DBU hatte Anschuldigungen einer einzelnen Person (zu der erst später weitere Betroffene und Zeugen kamen) aber diese noch nicht einmal in Form einer eidesstattlichen Versicherung. Außerdem hatte die DBU die Versicherung des Abtes, an den Vorwürfen sei nichts dran. Aussage gegen Aussage.

Außerdem hatte die DBU einen Gesellschaftervertrag - eine GmbH mit Phat Hue und dem Frankfurter Tibethaus zur Durchführung der Dalai-Lama-Veranstaltung. Du meinst also, das "Naheliegende" in dieser Lage wäre gewesen, die Zusammenarbeit mit Phat Hue - also den Gesellschaftervertrag - einfach aufzukündigen. Okay - die DBU hätte vielleicht ihre Mitgliedschaft in der GmbH kündigen und ihren Geschäftsanteil auf das Tibethaus (oder auf Phat Hue bzw. beide) übertragen können. Das heisst der damalige Rat der DBU - ohne Rückendeckung seitens der Mitgliederversammlung. Das hätte die DBU erst einmal 10.000 €, nämlich ihr Einlagevermögen gekostet (ein bißchen viel für eine unbewiesene Anschuldigung, oder nicht?) - falls die Kündigung überhaupt akzeptiert worden wäre. Immerhin waren zu diesem Zeitpunkt bereits Verbindlichkeiten eingegangen worden, die das Einlagevermögen der GmbH um ein Mehrfaches übertrafen. Weder Phat Hue noch Tibethaus hätten in dieser Lage, wo die Veranstaltung ohnehin schon zu einem finanziellen Desaster zu werden drohte, einen Rückzug ohne weiteres akzeptiert. Glaubst Du wirklich, die wären bereit gewesen, plötzlich alleine und ohne die DBU auf den gemeinsam gemachten Schulden sitzen zu bleiben? Da gilt mitgefangen, mitgehangen. Eine Kündigung eines GmbH-Gesellschaftervertrages ist nur aus einem wichtigen Grund möglich, d.h. wenn eine weitere Mitgliedschaft nicht mehr zumutbar ist. Unbewiesene - nicht einmal strafrechtlich relevante - Anschuldigungen einer Einzelperson hätte kein Gericht als "wichtigen Grund" anerkannt.

Es ist einfach, in einem Blog zu schwadronieren und Maximalforderungen zu erheben. Verantwortlich einen Verband zu führen und mit dessen Finanzen umzugehen ist allerdings eine andere Geschichte. Dass im Übrigen der "Abt" vom Rat der DBU gedrängt wurde, sich bis zur Klärung der Vorwürfe mit öffentlichen Auftritten bei der Veranstaltung zurückzuhalten, sei hier noch angemerkt. Ebenso, dass er diesem Wunsch nicht entsprach und es auch keine Möglichkeit gab, ihn dazu zu zwingen. Seither gab es keine Zusammenarbeit mehr mit Phat Hue; die Gemeinschaft wurde nicht - wie beantragt - in die DBU aufgenommen, das Büro des Dalai Lama in Dharamsala wurde von den mittlerweile durch eidesstattliche Erklärungen abgesicherten Vorwürfen informiert, ebenso die 'Buddhist and Pali University' in Colombo / Sri Lanka, die mit Phat Hue zusammenarbeitet. Auch das diesjährige Vesakh-Fest in Frankfurt wird ohne "Abt" und Pagode stattfinden. "Nicht mehr als nötig"?

Auch sonst sind Deine Ausführungen abwegig. Du schreibst zu der Aussage in der Radiosendung: "diese Taten sind strafrechtlich nicht relevant, so lange die Schüler nicht minderjährig oder unzurechnungsfähig sind" - die ich in der Tat sinngemäß so auch schon gemacht habe - folgendes: "es ist falsch, da auch Erwachsene wegen sexueller Nötigung klagen können - sie müssen nur selbst aktiv werden".

Nun - Frau Gaupp und auch ich haben sich da im Unterschied zu Dir sachkundig gemacht. Natürlich können "auch Erwachsene wegen sexueller Nötigung klagen" - nur weisst Du offensichtlich gar nicht, was 'sexuelle Nötigung' (§§ 177-179 StGB) eigentlich ist. Sexueller Nötigung im strafrechtlichen Sinne werden "Dr. Zen" und auch der "Abt" weder explizit noch implizit beschuldigt - auch nicht von ihren Opfern. Du meinst (in Deinem Kommentar) hier käme evt. § 177 Abs.1 Nr.3 "Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist" in Frage und offenbarst damit nur Deine Ahnungslosigkeit.

"Die Rechtsprechung definiert die schutzlose Lage dahin, daß das Opfer möglichen Gewalteinwirkungen des Täters weder erfolgreich Widerstand leisten noch fliehen noch auf fremde Hilfe rechnen kann, wobei es allerdings eines gänzlichen Beseitigens jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten nicht bedarf. Ausgangspunkt für den Gesetzgeber waren die Fälle, in denen das Opfer starr vor Schreck oder aus Angst vor Anwendung von Gewalt die sexuellen Handlungen erduldet, weil ihm ein Widerstand ausichtslos erscheint. Dabei kommt es auf die objektive Lage an, nicht auf die subjektive Auffassung des Opfers."

Soweit Maurach / Schroeder / Maiwald, Lehr- und Handbuch zum Deutschen Strafrecht.

Davon abgesehen ist sexuelle Nötigung kein Antragsdelikt (der Betroffene muss also nicht "selbst aktiv werden"), sondern ein Offizialdelikt. Du kannst also - wenn der Geschädigte das selbst nicht will - zur Staatsanwaltschaft gehen und z.B. den "Abt" wegen sexueller Nötigung anzeigen. Da wird man Dir dann wahrscheinlich erklären, dass es nach vorliegenden Informationen (einschließlich der eidesstattlichen Erklärungen) nicht einmal einen Anfangsverdacht auf sexuelle Nötigung gibt. Der Straftatbestand "sexuelle Nötigung" bezieht sich auf gewaltsame Übergriffe - und die sind hier überhaupt nicht das Problem, weil diese eindeutig strafbar sind. Unser Problem ist vielmehr die rechtliche Grauzone bei sexuellen Übergriffen, ist die Ausnutzung psychischer Abhängigkeit und der Missbrauch von Autorität - eben weil da die Opfer nicht den Schutz der Strafverfolgungsbehörden genießen.

Richtig ist, dass ggf. eine Klage wegen Beleidigung (§ 185 StGB, sog. "Sexualbeleidigung") theoretisch möglich ist. Da muss der Geschädigte in der Tat auch selbst aktiv werden. Nach herrschender Rechtsauffassung ist Voraussetzung dafür allerdings, dass durch das Täterverhalten eine herabsetzende Bewertung zum Ausdruck gebracht wird.

Du schreibst: "Außerdem ist im Falle des von Sogen selbst erwähnten vietnamesischen "Abtes" durch eidesstattliche Versicherung bekannt, dass es durchaus einen minderjährigen Beschwerdeführer gibt"

Diese eidesstattliche Versicherung ist mir nicht bekannt. Wenn sie existiert, wäre ich natürlich ernsthaft daran interessiert, sie zu lesen und ggf. verwenden zu dürfen. Grundsätzlich ist Minderjährigkeit allerdings im Sexualstrafrecht sehr differenziert zu bewerten - es ist korrekter, hier von Schutzalter zu sprechen.  Dieses Schutzalter liegt grundsätzlich bei 14 Jahren. Ich denke mal, das weisst Du sehr gut. Sexuelle Handlungen mit Personen zwischen 14 und 18 Jahren sind nur dann strafbar, wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt stattfinden (§ 182 StGB). Bei Personen zwischen 14 und 16 Jahren werden darüber hinaus sexuelle Handlungen seitens eines über 21-jährigen nur dann bestraft, wenn bei dem Jugendlichen nachweislich eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung (idR auf Grund einer Behinderung) ausgenutzt wurde und der gesetzliche Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt.

Du und Deine Leser können davon ausgehen, dass DBU und DBO ihre staatsbürgerliche Pflicht tun, wenn ihnen Hinweise für eine Straftat vorliegen - nämlich die Strafverfolgungsbehörden einschalten und Anzeige erstatten. Wir sind nicht die katholische Kirche. Du und Deine Leser können auch davon ausgehen, dass die bekannten Fälle in dieser Hinsicht gründlich geprüft wurden und werden. Das ist ein mühsameres und aufwendigeres Geschäft als mal eben einen polemischen Blogartikel 'raushauen - aber anders geht es nicht.

Freundliche Grüße,
SoGen

3 Kommentare:

  1. Auslöschen!

    Aber hierhin, Cunda, Auslöschung sollte von dir praktiziert werden [16]:
    (1) Andere mögen verletzen; wir beabsichtigen hier nicht verletzend zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden. [17]
    (2) Andere mögen Lebewesen töten; wir beabsichtigen hier vom Töten lebender Wesen Abstand zu nehmen - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (3) Andere mögen nehmen was nicht gegeben ist; wir beabsichtigen hier vom Nehmen was nicht gegeben ist Abstand zu nehmen - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (4) Andere mögen unkeusch sein; wir beabsichtigen hier keusch zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (5) Andere mögen Unwahrheiten sprechen; wir beabsichtigen hier vom Sprechen von Unwahrheiten Abstand zu nehmen - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (6) Andere mögen bösartig sprechen; wir beabsichtigen hier vom bösartigen Sprechen Abstand zu nehmen - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (7) Andere mögen unfreundlich sprechen; wir beabsichtigen hier vom unfreundlichen Sprechen Abstand zu nehmen - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (8) Andere mögen schwätzen; wir beabsichtigen hier vom Schwätzen Abstand zu nehmen - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (9) Andere mögen habgierig sein; wir beabsichtigen hier nicht habgierig zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (10) Andere mögen Gedanken von Böswilligkeit haben; we beabsichtigen hier keine Gedanken von Böswilligkeit zu haben - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (11) Ander mögen falsche Sichtweisen haben; wir beabsichtigen hier rechte Sichtweisen zu haben - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (12) Andere mögen falsche Absichten haben; wir beabsichtigen hier rechte Ansichten zu haben - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (13) Andere mögen falsche Sprache benutzen; wir beabsichtigen hier rechte Sprache zu benutzen - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (14) Andere mögen falsche Taten begehen; wir beabsichtigen hier rechte Taten zu tun - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (14) Andere mögen falsche Lebensweise haben; wir beabsichtigen hier rechte Lebensweise zu führen - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (16) Andere mögen falsche Anstrengung haben; wir beabsichtigen hier rechte Anstrengung - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (17) Andere mögen falsche Achtsamkeit haben; wir beabsichtigen hier rechte Achtsamkeit zu haben - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (18) Ander mögen hier falsche Konzentration haben; wir beabsichtigen hier rechte Konzentration zu haben - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (19) Andere mögen falsches Wissen haben; wir beabischtigen hier rechten Wissen zu haben - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (20) Andere mögen die falsche Befreiung haben; wir beabsichtigen hier die richtige Befreiung - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (21) Andere mögen von Faulheit und Starrheit überkommen werden, wir beabsichtigen hier frei von Faulheit und Starrheit zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (22) Andere mögen aufgeregt sein; wir beabsichtigen hier nicht aufgeregt zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (23) Andere mögen Zweifel haben; wir beabsichtigen hier keinen Zweifel zu haben - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (24) Andere mögen zornig sein; wir beabsichtigen hier nicht zornig zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (25) Andere mögen feindselig sein; wir beabsichtigen hier nicht feindselig zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.


    Fortsetzung...

    AntwortenLöschen
  2. ...setzt fort:

    (26) Andere mögen verleumden; wir beabsichtigen nicht zu verleumden - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (27) Andere mögen tyrannisch sein; wir beabsichtigen hier nicht tyrannisch zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (28) Andere mögen neidisch sein; wir beabsichtigen hier nicht neidisch zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (29) Andere mögen eifersüchtig sein; wir beabsichtigen hier nicht eifersüchtig zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (30) Andere mögen arglistig sein; wir beabsichtigen hier nicht arglistig zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (31) Andere mögen heuchlerisch sein; wir beabsichtigen hier nicht heuchlerisch zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (32) Andere mögen dickköpfig sein; wir beabsichtigen hier nicht dickköpfig zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (33) Andere mögen arrogant sein; wir beabsichtigen hier nicht arrogant zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (34) Andere mögen schwer zu ermahnen zu sein, wir beabsichtigen leicht ermahnbar zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (35) Andere mögen schlechte Freunde haben; wir beabsichtigen hier noble Freunde zu haben - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (36) Andere mögen unvorsichtig sein; wir beabsichtigen hier vorsichtig zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (37) Andere mögen unzuversichtlich sein; wir beabsichtigen hier zuversichtlich zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (38) Andere mögen schamlos sein; wir beabsichtigen hier schamvoll zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (39) Andere mögen Gewissenlos sein; wir beabsichtigen hier Gewissenhaft zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (40) Andere mögen keine Bildung haben; wir beabsichtigen hier Bildung zu haben - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (41) Andere mögen faul sein; wir beabsichtigen hier tatkräftig zu sein - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (42) Andere möge es an Achtsamkeit mangeln; wir beabsichtigen hier Achtsamkeit zu etablieren - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (43) Andere mögen ohne Weisheit sein; wir beabsichtigen hier Weisheit zu entwickeln - dieses Auslöschen kann getan werden.
    (44) Andere mögen entsprechend ihren individuellen Ansichten missverstehen, an ihnen tendenziell festhalten und sie nicht leicht verwerfen [18]; wir beabsichtigen hier nicht entsprechend den individuellen Aansichten zu missverstehen, nicht an ihnen tendenziell festhalten, jedoch diese mit leichtigkeit verwerfen - dieses Auslöschen kann getan werden.


    Bleibt achtsam und verhängt euch nicht in einem Dickicht aus Ansichten!

    AntwortenLöschen
  3. Vielleicht wäre es angebracht diese Problematiken von der persönlichen Ebene weg zu verlagern. Weg vom spezifischen Problem Sex hin zum Problem eines Buddhismus der aufgeladen wird mit magischen Elementen und somit einem Wunderglauben naiverer Menschen überhaupt erst Raum verschafft.

    Der Buddhismus wird doch in der öffentlichen Wahrnehmung mehr und mehr zu einem naiven Wunderglauben, ohne daß dem die entsprechenden Institutionen energisch entgegen treten. Bestes Beispiel: Der Dalai Lama und die personale Reinkarnation. Der Dalai Lama hat vergangenen September in einem Statement betreffend seiner Wiedergeburt (einmal mehr) klar gemacht, daß es im Tibetischen Buddhismus um personale Wiedergeburt geht. Spricht man mit 'modernen', also westlichen, tibetischen Buddhisten so wird diesem Glauben nicht widersprochen. Personale Wiedergeburt ist ein weithin akzeptiertes Faktum – bis hinein in Bereiche, die mit Buddhismus gar nicht zu tun haben. Dieser Wunderglaube ist eine moderne Wahrheit.

    Gleichzeitig ist der Dalai Lama eine unberührbare Popikone geworden. Auch Nichtbuddhisten, nicht nur seine treuen Jünger, halten ihn irgendwie für absolut vertrauenswürdig. Dem Mann darf man einfach nicht widersprechen. Er ist schließlich Friedensnobelpreisträger.... er predigt für den Frieden.... für Mitgefühl... er setzt sich ein für den Kampf des Tibetischen Volkes für seine Freiheit... dem Mann darf man doch nicht widersprechen! Diese Bild wird noch über eine starke mediale Präsenz verstärkt die, wie immer wenn es um das rare Gut Aufmerksamkeit geht, sich in einem selbstverstärkenden Prozess immer weiter aufschaukelt – bis zu dem Punkt, wie letzten Sommer, daß der Mann sogar schon in Kochshows auftritt.

    Bei allem richtigen was der Mann vielleicht zu sagen hat, ergibt sich mehr und mehr eine völlig unkritische öffentliche Wahrnehmung – eben bis hn zum Wunderglauben von der Wiedergeburt. Es ist also kein Wunder, wenn es viele Menschen gibt, die in den niedrigeren Rängen des Buddhismus ebenso nach Heiligen suchen, die sie erlösen.

    Was ich sagen will ist, man muß diesem Wunderglauben entgegen treten und eine einer verkitschten postmodernen Heiligenlegende, wenn man etwas dagegen tun will, daß naive Menschen Menschen zum Opfer fallen die ebenso naiv sind wie sie, nur ein wenig selbstbewußter im Umgang mit ihrer Verblendung.

    Diesen Heiligenlegenden sollte man auch von höchster institutioneller Stelle entgegen treten. Nicht indem man einzelne Personen kritisch anspricht, also z.B. den Dalai Lama, sondern in dem man wirklich Stellung bezieht gegen einen buddhistischen Okkultismus und Obskurantismus.

    Ich denke so käme man deutlich näher an die Wurzel des Problems.

    AntwortenLöschen